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Sympathische und ruhige Fahrlehrer

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Günstige Preise

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Super Vorbereitung auf die Prüfungen

B

Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge
Bis 3500kg
Bis 8 Personen außer dem Fahrer

Auch mit Anhänger
Bis 750 kg
Mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren

Eingeschlossen: AM / L

B96

Fahrzeugart: Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B

Mit Anhänger
Mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg

Mindestalter: Siehe Klasse B

Vorraussetzung: B

Eingeschlossen: Siehe B

Erwerb durch Fahrerschulung.

BE

Fahrzeugart: Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B

Mit (Sattel-) Anhänger
Bis 3500 kg

Mindestalter: Siehe Klasse B

Vorraussetzung: B

Eingeschlossen: Siehe B

Erwerb durch praktische Prüfung

Mofa

Fahrzeugart: Einspurige Fahrzeuge mit Hilfsmotor, auch E-Bikes und dreirädrige Kaftfahrzeuge bis 25 km/h

Mindestalter: 15 Jahre

A

Fahrzeugart:
1. Krafträder
Mehr als 45 km/h
Mehr als 50 cm³

2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mehr als 45 km/h
Mehr als 50 cm³
Mehr als 15 kW

Mindestalter:
24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW)
20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)

Eingeschlossen: AM, A1, A2

Bemerkungen: Nach zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung

A2

Fahrzeugart: Krafträder (auch mit Beiwagen), bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

Mindesalter: 18 Jahre
Eingeschlossen: AM/A1
Bemerkungen: Nach zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung

A1

Fahrzeugart:
1. Krafträder
Bis 125 cm³
Bis 11 kW

2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mehr als 45 km/h
Mehr als 50 cm³
Bis 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossen: AM

AM

Fahrzeugart:
1. leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
Bis 45 km/h
Bis 50 cm³
Bis 4 kW

2. Dreirädrige Kleinkrafträder

3. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
Bis 4 kW
Bis 45 km/h
Bis 50 cm³

Mindestalter: 15 Jahre